schaf am 10. März 2014 um 18:37 |  0 Kommentare | Lesezeit: 20 Sekunden

A1/Telekom darf "lebenslänglichen" AON-Tarif nicht verteuern

Servicepauschale von 15 Euro nicht zulässig - Provider hatte mit "ein Leben lang" geworben

Das Oberste Gericht hat der A1/Telekom Austria auferlegt, dass "ein Leben lang" lebenslang bleiben muss, berichtet die "Presse". Der Marktführer hatte zu einem AON-Kombiangebot, das ab 2007 mit einem Tarif "ein Leben lang" beworben wurde, im Frühjahr 2011 eine Servicepauschale von 15 Euro dazuverrechnet.

Mehr Infos bekommt ihr auf derstandard.at





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