Assange verfolgte seine Anhörung aus der Glasbox
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Für die gegnerischen Anwälte ist Julian Assange weder Aktivist noch Journalist: Werde der politische Charakter seiner Taten anerkannt, gelte das Auslieferungsverbot aber dennoch nicht
Es geht um viel: um die Freiheit für Julian Assange und womöglich um die Zukunft der Pressefreiheit. Doch zuerst musste die Sitzordnung diskutiert werden. Julian Assange, der wegen Verstoßes gegen seine Kautionsauflage in Haft ist, durfte zu Beginn der Anhörung um das US-Auslieferungsansuchen diese Woche in London nicht am Tisch seiner Anwälte Platz nehmen, sondern musste in eine Glasbox. Man habe sich nicht ausreichend privat absprechen können, und Assange habe kaum gehört, was im Gerichtssaal gesagt wurde, sagten seine Anwälte zur Richterin Vanessa Baraitser. Sie verweigerte am Donnerstag aber eine Verfahrensänderung, ordnete stattdessen bessere Kopfhörer und mehr Pausen an. Die verbleibenden Anhörungstermine vertagte sie auf Mai.
Mehrfach kam dann der Brite David Shayler zur Sprache. Der Ex-MI5-Mitarbeiter hatte 1997 Infor mationen an die Presse weiterge geben, wonach der Geheimdienst bei einem Versuch, Libyens Ex-Staatschef Muammar Gaddafi zu töten, mehrere Zivilisten umgebracht hatte. Shayler setzte sich nach Frankreich ab. Weil es sich um eine politische Straftat handelte, lehnten die Franzosen das britische Auslieferungsansuchen ab.
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