schaf am 11. Dez. 2020 um 11:51 |  0 Kommentare | Lesezeit: 22 Sekunden

Deutsche Datenauswertung im Antiterrorkampf teils verfassungswidrig

Karlsruhe erklärte neue Befugnisse für deutsche Sicherheitsbehörden für nichtig

Die neuen Befugnisse der deutschen Sicherheitsbehörden zur systematischen Auswertung der Antiterrordatei sind teilweise verfassungswidrig. Im Bereich der Strafverfolgung sei die sogenannte erweiterte Datennutzung unverhältnismäßig ausgestaltet, teilte das deutsche Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe am Freitag mit. Die Richter erklärten die Anfang 2015 in Kraft getretene Regelung in diesem Punkt für nichtig.

Mehr dazu findest Du auf derstandard.at





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