schaf am 19. Dez. 2019 um 14:13 |  0 Kommentare | Lesezeit: 43 Sekunden

EuGH-Urteil: Gelesene E-Books dürfen nicht weiterverkauft werden

Höchstes EU-Gericht wertet Online-Weitergabe als "öffentliche Wiedergabe"

Gelesene E-Books dürfen nach einem Urteil des Europäischen Gerichtshofs nicht weiterverkauft werden. Nach EU-Recht handle es sich dabei um eine "öffentliche Wiedergabe", für die es die Erlaubnis des Urhebers bedürfe, urteilten die Luxemburger Richter am Donnerstag (Rechtssache C-263/18). Der Börsenverein des Deutschen Buchhandels wertete das Urteil als großen Erfolg.

Hintergrund ist das Geschäftsmodell des niederländischen Unternehmens Tom Kabinet, das einen Online-Marktplatz für "gebrauchte" E-Books betreibt. Kunden, die hier ein Buch gekauft haben, werden von Tom Kabinet dazu aufgefordert, es nach der Lektüre an das Unternehmen zurück zu verkaufen und das eigene Exemplar zu löschen. Im Gegenzug erhalten sie eine Gutschrift. Niederländische Verlegerverbände hatten dagegen geklagt.

Mehr dazu findest Du auf derstandard.at





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