Gericht erklärt zehn Amazon-Klauseln für ungültig
Amazon hat in seinen Geschäftsbedingungen einige Klauseln verpackt, die laut dem Handelsgericht Wien ungültig sind. Das erstritt der Verein für Konsumenteninformation (VKI).Im Rahmen einer Verbandsklage des VKI gegen Amazon gibt es jetzt eine Entscheidung vom Handelsgericht Wien: 10 von 11 eingeklagten Klauseln sind gesetzwidrig und daher nichtig. Der VKI hat bei den Klauseln in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen von Amazon insbesondere eine Reihe von Regelungen angegriffen, die die Kunden über Ihre Rechte zu täuschen geeignet waren.
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