Google verstößt gegen Gesetz zum Kündigungsbutton
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Mal wieder hat es ein Unternehmen lieber auf eine Klage ankommen lassen, anstatt ein geltendes Gesetz umzusetzen. Diesmal geht es um Google.
Das Landgericht München I hat entschieden, dass das Internetunternehmen Google auf der Google-One-Webseite einen Kündigungsbutton anbieten muss. Die Verbraucherzentrale Bayern war juristisch gegen Google vorgegangen, gewann und informierte nun darüber.
Bieten Unternehmen auf ihrer Website den Abschluss kostenpflichtiger Langzeitverträge an, sind sie seit Juli 2022 gesetzlich dazu verpflichtet, eine Kündigungsmöglichkeit in Form eines Kündigungsbuttons bereitzustellen. Das betrifft etwa Abos für Streamingdienste, Mobilfunkverträge, Festnetzverträge, Stromlieferungen oder Zeitungen. Das Gesetz soll der Kundschaft die Möglichkeit geben, leichter als zuvor Verträge zu kündigen.
Falls ein Unternehmen diese Verpflichtung nicht ordnungsgemäß umsetze, sehe das Gesetz vor, dass die Verträge jederzeit und ohne Einhaltung einer Frist gekündigt werden könnten, erklären Verbraucherschützer. Das Urteil des Landgerichts München I ist noch nicht rechtskräftig. (Az.: 33 O 935/23)
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