Klarnamen: Regierung erwägt verpflichtende Registrierung per Handy
Vor kurzem in Kraft getretene SIM-Karten-Registrierung könnte als Verifizierungsmethode dienen"Unser Neujahrsbaby heißt Hendrik Strache und kein Kanakenbaby!!!" Mit diesem rassistischen Kommentar empörte zum neuen Jahr ein Instagram-Konto, das sich selbst als jenes der FPÖ Burgenland bezeichnete. Die Bundesregierung möchte solche Fälle in Zukunft unterbinden, indem sie eine Deanonymisierung im Netz erwirkt. Sie bezeichnet die Pläne, zu denen aktuell Gespräche laufen, als "digitales Vermummungsverbot".
Zwar hatte man zunächst betont, dass es sich um keine Klarnamenpflicht handelt, in der Praxis könnte es aber nach Plänen der zuständigen Arbeitsgruppe möglich sein, auch bei Postings, die bloß potenziell strafrechtlich relevant sind, den Namen und die Telefonnummer des Verfassers zu verlangen.
Bei den Gesprächen wird nämlich erwogen, dass sich User auf Onlineplattformen künftig mit Klarnamen, also Vor- und Nachnamen, registrieren müssen. Zusätzlich müssten sie ihre Handynummer angeben und diese mittels eines Codes per SMS verifizieren. Danach soll es weiterhin möglich sein, Beiträge unter einem Pseudonym zu verfassen.
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