Klausel zu Internet-Abrechnung bei "3" rechtswidrig
Der Verein für Konsumenteninformation hat in erster Instanz einen Prozess gegen den Mobilfunkbetreiber Hutchison 3 G Austria GbmH gewonnen.Gegenstand des Verfahrens war eine Klausel, die Hutchison das Recht einräumt, mehr oder weniger willkürlich einen Abrechnungszeitraum für die Internet-Nutzung festzulegen. Für die Konsumenten eine Kostenfalle, sagt der VKI. Das Handelsgericht Wien hat die Klausel jetzt gekippt. Das Urteil ist nicht rechtskräftig.
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