Kryptowährungen: Wie sich die Versteuerung bald verändert
Bild: Pixabay
Am 1. Jänner 2024 tritt in Österreich eine neue Regelung in Kraft, um Kryptowährungen "steuereinfach" zu halten. Tatsächlich ist dabei jedoch einiges zu beachten
Die Neuerung betrifft laut Verordnung im Wesentlichen die Verpflichtung inländischer Dienstleister, also österreichischer Krypto-Plattformen und Broker wie Bitpanda oder Coinfinity, die Kapitalertragsteuer (KESt) in der Höhe von 27,5 Prozent direkt bei der Veräußerung von Kryptowährungen einzubehalten und an das Finanzamt abzuführen. Mit weitreichenden Folgen.
Auf den ersten Blick scheint das für viele Anlegerinnen und Anleger eine Erleichterung zu sein, da sie sich nicht mehr selbst um die Abfuhr der Steuer kümmern müssen. "Betroffen sind aber nur Anlegerinnen und Anleger mit Wohnsitz oder gewöhnlichem Aufenthalt in Österreich, die einen inländischen Dienstleister für den Verkauf der Kryptowährung in gesetzliches Zahlungsmittel nützen", sagt Natalie Enzinger.
Die Krypto-Steuerexpertin von crypto-tax.at weist zudem darauf hin, dass Anleger auch auf ausländische Dienstleister ausweichen können, um einen KESt-Abzug zu vermeiden. Werden Kryptowährungen von der betroffenen Personengruppe auf ausländischen Handelsplattformen wie Coinbase, Binance oder Kraken in Euro oder US-Dollar gewechselt, gibt es keinen KESt-Abzug. Erzielte Gewinne sind wie gehabt in der Steuererklärung zu deklarieren.
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