Mobilfunkwerbung übertreibt zu wenig
Ress.at hat mit Konsumentenschutzministerium und VKI über ihre Klage gegen Mobilfunkbetreiber und über die Grenze zwischen irreführender Werbung und branchenüblicher Marktschreierei gesprochen. Letztere ist nämlich erlaubt - solange sie offensichtlich genug übertreibt.
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