Österreich speichert Telefondaten ab 2010
Die Vorratsdatenspeicherung bleibt ein großes Streitthema. Ihre Einführung ist in einer EU-Richtlinie vorgeschrieben, die nationalen Umsetzungen divergieren. In Österreich liegt ein Gesetzesentwurf des Ludwig-Boltzmann-Instituts für Menschenrechte vor. Er sieht eine eher zurückhaltende Umsetzung ab 2010 vor und stößt auf Kritik von Exekutivseite. Datenschützer dagegen warnen nach wie vor vor einem Eingriff in die Grundrechte.Dass im Zusammenhang mit dem Entwurf bereits von einer "Mindestumsetzung" gesprochen wurde, ist dabei ein wenig irreführend. Zwar sieht die EU-Richtlinie eine Speicherdauer von mindestens sechs Monaten vor. "Es gibt bezüglich des Zugangs zu Daten aber keine Mindeststandards", betont Lukas Feiler, Vizedirektor des Europäisches Zentrum für E-Commerce und Internetrecht e-center, im Gespräch mit ress. Es sei aber festgeschrieben, dass Daten nur in schweren Fällen ausgewertet werden dürfen.
Zu zahnlos für die Exekutive
Bei der Vorratsdatenspeicherung werden die Daten von Telefon- und Handygesprächen, E-Mails sowie dem Telefonieren und Surfen im Internet gespeichert. Die EU-Richtlinie sieht ein Aufbewahren der Daten von mindestens sechs und bis zu 24 Monaten vor, die genaue Dauer bleibt den nationalen Gesetzgebern vorbehalten. Der Entwurf des Boltzmann-Instituts bleibt an der Untergrenze.
Zwar hat sich das Institut laut Feiler sichtlich um einen sinnvollen Kompromiss zwischen Datenschutz- und Exekutivinteressen bemüht. Allerdings dürfte das letztendlich ein unmögliches Unterfangen sein. Beispielsweise wurden seitens der Meldestelle für Kinderpornografie im Bundeskriminalamt gegenüber der Presse bereits Befürchtungen geäußert, dass die kurze Speicherdauer für Ermittlungen in diesem Milieu nicht ausreichend seien.
Grundrechte
Auf der anderen Seite stehen Grundgrechtsbedenken. Zwar hat der Europäische Gerichtshof (EuGH) die EU-Richtlinie im Frühjahr formalrechtlich bestätigt, doch könnte diese vor dem Gericht noch kippen. "Der EuGH hat noch nicht entschieden, ob dadurch Grundrechte verletzt sind", erklärt Feiler. Er vertritt die Ansicht, dass eine Regierung im Interesse der Bürger die Umsetzung der Richtlinie verweigern und aufgrund der grundrechtlichen Bedenken vor den EuGH ziehen sollte.
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