Österreich vergibt ab Juli Start-up-Visa
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Im Rahmen der Rot-Weiß-Rot-Karte sollen künftig Start-up-Visa ausgestellt werden, die es Gründern aus dem außereuropäischen Ausland erleichtern sollen, Unternehmen zu starten.
Angehörige von sogenannten Drittstaaten, die nicht unter die Personenfreiheit fallen, sollen in Österreich zukünftig Start-up-Visa beantragen können, die ihnen das Gründen eines Unternehmens in Österreich ermöglichen. Ab dem ersten Juli 2017 soll eine entsprechende Regelung in Kraft treten, wie das Wirtschaftsministerium in einer Aussendung schreibt. Die Visa werden im Rahmen der Rot-Weiß-Rot-Karte ausgestellt. Bekommt eine Person ein solches Visum, erhält sie eine Aufenthalts- und Arbeitserlaubnis für selbstständige Tätigkeiten, die Gültigkeit ist dabei auf zwei Jahre beschränkt.
Nach Ablauf ist eine Verlängerung um weitere drei Jahre möglich, sofern der Umsatz passt und die Finanzierung gesichert ist.
Mehr dazu findest Du auf futurezone.at
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