Plattformen müssen terroristische Inhalte binnen einer Stunde löschen
Die EU-Verordnung ist in Kraft getreten. Die Onlineanbieter haben bis 2022 Zeit, sie umzusetzenDie EU-Verordnung für terroristische Inhalte im Netz ist in Kraft getreten. Innerhalb von einer Stunde müssen Onlineplattformen demnach in Zukunft Content, der von beliebigen Behörden EU-weit als terroristisch eingestuft wurde, entfernen. Die Anbieter der Webseiten haben ein Jahr lang Zeit, um ihre Infrastruktur dahingehend anzupassen.
Unter derartigen Inhalten versteht die Verordnung Darstellungen, die zu terroristischen Straftaten anstiften. Zudem sind Beiträge von Vereinigungen, die in der EU-Terroristenliste geführt werden, untersagt. Betroffen sind sämtliche Plattformen, in denen nutzergenerierte Inhalte erstellt und hochgeladen werden können. Diese müssen eigene verantwortliche Kontaktstellen einrichten und einen Zustellbevollmächtigten ernennen. Zeit dafür haben sie bis Juni 2022, dann können bei Verstößen hohe Strafen folgen - nämlich bis zu vier Prozent des globalen Jahresumsatzes. Bei einer Bestrafung soll die Größe des Unternehmens und die Frage, ob die Verstöße systematisch begangen wurden, eine Rolle spielen.
Mehr dazu findest Du auf derstandard.at
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