Regulierungsbehörde TKK untersagt überschießende IP-Sperren
Bild: Pexels
Über DNS-Sperren hinausgehende Sperren von IP-Adressen sind nicht zulässig
Die Regulierungsbehörde Telekom-Control-Kommission (TKK) hat am Donnerstag eine Grundsatzentscheidung in Bezug auf IP-Sperren getroffen. Demnach seien zur Wahrung von Rechten Dritter Netzsperren auf Basis des "Domain Name Systems" (DNS) geeignet und grundsätzlich ausreichend. Über DNS-Sperren hinausgehende Sperren auf Basis von IP-Adressen seien daher nicht erforderlich und deshalb unzulässig, wie die Rundfunk und Telekom Regulierungs-GmbH (RTR) mitteilte.
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