Rundfunkgebühren: UPC, A1 und Co geben keine Daten an GIS weiter
Manche Kontrolleure drohen, Auskunft einzuholen - eine Grundlage dafür gibt es nichtKontrolleure behaupten immer wieder, sie könnten Informationen einholen, bei den Anbietern. Laut den TV-Anbietern handelt es sich um einen Mythos.
Zitat:
"Das ist eine wiederkehrende Falschmeldung"
... heißt es etwa von Seiten der UPC gegenüber dem WebStandard.
Man habe sich schon öfters durch Kunden mit derlei Anschuldigungen konfrontiert gesehen, schließe ...
Zitat:
"die Weitergabe von Kundendaten an die GIS aber zu hundert Prozent aus."
Die Rechtsabteilung des Kabelnetzbetreibers ergänzt hierzu, dass man auch keine gesetzliche Grundlage kennt, auf deren Basis die GIS eine Beauskunftung über die Inanspruchnahme von TV-Paketen an einer Wohnadresse erzwingen könnte. Daher habe die GIS auch über den Gerichtsweg noch keine Auskunft erhalten, weil dieser auch noch nie beschritten wurde. Gleichlautendes meldet A1. Eben so wenig wie man freiwillig Auskunft erteilen würde, sehen auch hier die eigenen Juristen keine gesetzliche Handhabe für die GIS.
Zitat:
"Wir geben definitiv keine Daten weiter"
... heißt es.
Was für A1 und UPC gilt, gilt grundsätzlich auch für andere Kabelnetzbetreiber.
SKY und HDAustria sind die Ausnahme
Es gibt aber auch Ausnahmen. So zum Beispiel der PayTV-Anbieter Sky. Bucht man dessen Dienste, so lässt sich optional per Smartcard der digitale Empfang der ORF-Programme aktivieren. Dies geschieht allerdings nur, wenn der jeweilige Kunde bereits die Rundfunkgebühr zahlt.
Zur Prüfung dieses Umstandes leitet Sky laut Punkt 5.5 seiner Servicebedingungen (PDF)(Letztstand: 20. Juli 2015) die Anmelderdaten an die GIS weiter, die daraufhin Auskunft erteilt.
Zitat:
5.5 Wünscht der Abonnent eine Freischaltung seiner Smartcard für den Empfang der
ORF-Programme, leitet Sky seine Daten (Name, Anschrift, Zeitpunkt des Abonnementabschlusses)
an die Gebühren Info Service GesmbH (GIS), 1051 Wien, weiter. Diese
überprüft anhand der Daten, ob eine aufrechte Rundfunkbewilligung besteht. Die Datenübermittlung
an die GIS ist notwendige Bedingung für die Freischaltung der ORFProgramme.
ORF-Programme, leitet Sky seine Daten (Name, Anschrift, Zeitpunkt des Abonnementabschlusses)
an die Gebühren Info Service GesmbH (GIS), 1051 Wien, weiter. Diese
überprüft anhand der Daten, ob eine aufrechte Rundfunkbewilligung besteht. Die Datenübermittlung
an die GIS ist notwendige Bedingung für die Freischaltung der ORFProgramme.
Mehr dazu findest Du auf derstandard.at
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