US-Konzerne mit Teilerfolg im Streit um Internet-Hassbotschaften
Die Unternehmen wollten durchsetzen, dass sie nicht den neu geschaffenen Pflichten des Regelwerks unterliegenDie US-Konzerne Google und Facebook haben sich mit ihren Klagen gegen eine Erweiterung des deutschen Gesetzes gegen Hassbotschaften im Internet in Teilen durchgesetzt. Einige Vorschriften des novellierten Netzwerkdurchsetzungsgesetzes (NetzDG) seien wegen Verstoßes gegen Vorschriften des EU-Rechts unanwendbar, teilte das Verwaltungsgericht Köln am Dienstag mit. Es gab damit Eilanträgen der Konzerne gegen die Bundesrepublik Deutschland teilweise statt. Diese wollten durchsetzen, dass sie nicht den neu geschaffenen Pflichten des Regelwerks unterliegen. Zur Begründung hatten sie Verstöße gegen das EU-Recht sowie nationales Verfassungsrecht geltend gemacht. Dem folgte das Gericht nun teilweise. Gegen die Beschlüsse können die Beteiligten Beschwerde vor dem Oberverwaltungsgericht Münster einlegen.
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