Verwirrung um unkontrollierte Datenabfrage von Polizei
Eine Gesetzesnovelle, die unkontrollierte Datenabfragen im Polizei-Bereich möglich machen soll, sorgt für Aufregung.Wirbel gibt es um einen Vorwürf der Pilz-Abgeordneten Alma Zadic zu einer Gesetzesnovelle: Demnach sollen Polizisten künftig personenbezogene Daten-Abfragen praktisch unkontrolliert durchführen dürfen, lautet die Kritik. Im Unterschied zur bisherigen Regelung (gilt ab Ende Mai) sollen die Widerspruchsrechte gegen Behörden eingeschränkt oder beseitigt werden. - derstandard.at/2000072178743/Wegen-oeffentlicher-Ordnung-Kickl-beschraenkt-Datenschutz"Damit entsteht eine unglaubliche Datenschutzlücke", so Zadic.
Doch das BMI dementiert:
Zitat:
"Auch künftig wird jede einzelne Datenabfrage persönlich einem Polizisten zuordenbar sein. Es gibt keinerlei Änderungen im Standard der Protokollierung"
... betonte Karl-Heinz Grundböck vom BMI auf Anfrage.
Um Missbrauch zu verhindern, werden derzeit Abfragen personenbezogener Daten durch Polizisten mit dem Namen des betreffenden Beamten protokolliert. Im Sicherheitspolizeigesetz hieß es bisher:
Zitat:
"Jede Abfrage und Übermittlung personenbezogener Daten aus der zentralen Informationssammlung und den übrigen Informationsverbundsystemen ist so zu protokollieren, dass eine Zuordnung der Abfrage oder Übermittlung zu einem bestimmten Organwalter möglich ist."
Im eingebrachten Entwurf sieht der Absatz folgendermaßen aus:
Bild: Screenshot
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