Zwangsversteigerungen jetzt auch online
Mit 1. März wurde die Zwangsvollstreckung in Österreich modernisiert. Gepfändete Autos, PCs, Fernseher, Möbel und andere bewegliche Gegenstände kommen nun auch im Internet unter den Hammer. Mehr Interessenten sollen höhere Erlöse erzielen.Mit der Novelle zur Exekutionsordnung dürfen in Österreich seit 1. März Zwangsversteigerungen beweglicher Sachen auch über das Internet durchgeführt werden. Ziel der Reform ist es, einen größeren Käuferkreis zu erreichen und damit höhere Erträge zu erzielen, die den Schuldnern zugutekommen.
Welche Auktionsplattform dabei genutzt werden soll, schreibt die Novelle zur Exekutionsordnung nicht vor. "Der Gerichtsvollzieher kann jegliche Versteigerungsplattformen nutzen, die sich als geeignet erweisen. Es gibt keine Bevorzugung eines bestimmten Portals," sagte Hartmut Haller vom Justizministerium im Gespräch mit Ress.at. Eine eigene Versteigerungsplattform der Justiz sei derzeit nicht geplant.
"Die Frage ist, ob über viel frequentierte Portale mit hohen Zugriffszahlen oder sortenreine Plattformen, die nur nach der Exekutionsordnung anbieten, die besseren Preise erzielt werden. Dies wird sich erst zeigen", so Haller weiter.
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